Die Globalisierung führt zu einem ständig zunehmenden weltweiten
Warenaustausch, wobei der preiswerte, nachwachsende Rohstoff Holz eine
große Rolle spielt.
Jedoch kann der Naturwerkstoff Holz Schädlinge enthalten, die in
anderen Ländern erhebliche Schäden anrichten könnten.
Die Aufgabe der UN- Unterorganisation "International Plant Protection
Convention" (IPPC) ist es die Verbreitung und Einführung von
Krankheiten an Pflanzen und Pflanzenprodukten zu verhindern und zu kontrollieren.
Mit dem von ihnen entwickelten IPPC- Standard ISPM 15 (International Standard
of Phytosanitary Measures - internationaler Standard für pflanzengesundheitliche
Maßnahmen) wurde die Basis für eine weltweite Vereinheitlichung
der Schutzmaßnahmen und Einfuhrvorschriften geschaffen.
Die ISPM 15 gilt nur für Vollholz, somit für Paletten. Ausgenommen
sind Holzwerkstoffe und Vollholz dünner als 6 mm.
Anerkannte Maßnahmen zur Behandlung der Verpackung sind die Hitzebehandlung
oder die Begasung mit Methylbromid. Die so behandelten Materialien werden
anschließend mit einem Stempel gekennzeichnet.